Vermietung in 2020 - das ändert sich für Vermieter

Vermietung in 2020 - das ändert sich für Vermieter

2020 dürfen Vermieter mit einigen verschärften Regelungen zum finanziellen Schutz der Mieter, sowie mit konsequenteren Vorschriften für Energieausweise und Rauchwarnmelder rechnen. Verstöße sollen in diesen Bereichen dann auch mit höherem Bußgeld geahndet werden. Ebenso wird es künftig für Mieter möglich sein Rückzahlungsanforderungen an Vermieter zu stellen.



Seit 2015 gibt es in etwa 300 deutschen Städten die Mietpreisbremse. Das heißt, dass bei Neuvermietung maximal eine Mietpreiserhöhung von 10 Prozent im Vergleich zum örtlichen Mietspiegel stattfinden darf. Diese Regelung wurde nun bis 2025 verlängert, inklusive verschärften Bußgeldmaßnahmen. Ein Verstoß kann hier nun mit bis zu 100.000 Euro bestraft werden. Außerdem können Mieter, bis 30 Monate nach Mietbeginn, überbezahlte Mieten rückwirkend für selbigen Zeitraum fordern.

Die angekündigte Reformierung der rechtlichen Grundlage rund um die Mietpreisbremse und den Mietspiegel auf den diese sich bezieht, bleibt bislang aus. In Berlin wurde ein Gesetzesentwurf erarbeitet, der mit einem 5-jährigen Mieterhöhungsstopp rechnen lässt. Das Mietpreisniveau soll hier auf dem Stand vom 18.06.2019 gehalten werden. Bei Verstoß kann man in Zukunft ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro erwarten. Werden die aktuell herrschenden Obergrenzen von 3,92 – 9,80 Euro pro Quadratmeter um 20 Prozent überschritten, ist eine Mietkappung möglich. Ausgenommen vom Mietendeckel sind Neubauten, die erstmals seit dem 01.01.2014 bezugsfertig sind. Vermieter, welche durch die neuen Vorschriften den Fortbestand ihrer Immobilie gefährdet sehen, haben die Möglichkeit bei der Investitionsbank Berlin einen Antrag auf Mieterhöhung zu stellen.

Mieterhöhung durch Modernisierungsmaßnahmen wie Energieeinsparung oder Barrierefreiheit sind bis 1,00 Euro pro Quadratmeter zugelassen. Die Verabschiedung dieses Gesetzesentwurfes wurde allerdings seit erster Lesung im Dezember 2019 vorläufig verschoben. Initiativen in Bayern und Schleswig-Holstein haben die Formulierung eines weiteren Gesetzesentwurfs für das Wirtschaftsstrafgesetz durch den Bundesrat bewirkt. Dies soll die finanzielle Ausnutzung von Mietern, in Situationen von Alternativlosigkeit auf dem Wohnungsmarkt, durch Vermieter verhindern und so künftig Mietwucher bekämpfen. Die neue Regelung sieht vor, dass Mieter in Zukunft bei Verdacht Beschwerde einlegen dürfen, ohne selbst beweisen zu müssen, dass sie durch den Vermieter in einer bestehenden Zwangslage ausgenutzt wurden. Hier sollen Geldstrafen in Höhe von bis zu 100.000 Euro geben.

Was gibt es 2020 sonst noch zu beachten?

Ab dem 31.12.2020 gilt in 15 Bundesländern, darunter auch Hessen, die Rauchwarnmelderpflicht für Alt- und Neubauten. Nicht neu, aber weiterhin zu beachten sind die Energieausweise. Seit Januar 2009 muss einem Mietinteressenten durch den Vermieter ein aktueller Energieausweis vorgelegt werden, welcher alle energetischen Kennwerte der Immobilie aufzeigt. Da ein Energieausweis immer nur eine Laufzeit von 10 Jahren hat, ist es wichtig sich hier immer rechtzeitig um eine Verlängerung und gegebenenfalls Erneuerung zu kümmern.

Quelle: immobilienscout24.de