Große Fläche am Rande von Bergen-Enkheim

In 10 Min im Zentrum
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100% Kundenzufriedenheit
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direkt am Ortsausgang von Bergen gelegen
direkt am Ortsausgang von Bergen gelegen
top Aussicht auf Frankfurt
top Aussicht auf Frankfurt
befahrbare Zuwege
befahrbare Zuwege
landwirtschaftliche Nutzung
landwirtschaftliche Nutzung
meine eigene Ernte
meine eigene Ernte
mögliche Nutzung in der Nachbarschaft
mögliche Nutzung in der Nachbarschaft
Aufstellort für Ihre Bienenkästen
Aufstellort für Ihre Bienenkästen
nahgelegene Streuobstwiesen
nahgelegene Streuobstwiesen
perfekte Verkehrsanbindung
perfekte Verkehrsanbindung
Weidefläche für Ihre Nutztiere
Weidefläche für Ihre Nutztiere
ruhige Feldrandlage
ruhige Feldrandlage
schönes Bergen bei Frankfurt
schönes Bergen bei Frankfurt
Gemarkung
Gemarkung
Wir lieben Immobilien
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ausgezeichneter Service
ausgezeichneter Service

Objekt-Nr:7383

Nutzungsart:Anlage

Objektart:Sonstige

Objekttyp:Sonstige

Vermarktungsart:Kaufobjekt

Kaufpreis:95.000,00 €

Courtage:Käuferprovision: 6.783 inkl. 19 % MwSt. (zahlbar nach Abschluss eines Kaufvertrags)

Vermietbare Fläche:1.511,00 m²

Grundstücksfläche:1.511,00 m²

Immobilie ist verfügbar ab:sofort bzw. n.V.

Sie lieben es zu gärtnern?

Dann haben wir das ideale Grundstück für Sie.

Inmitten von schönen Feldern und Streuobstwiesen, unmittelbar an der Baugrenze und Ortsausgang von Bergen-Enkheim in Richtung Bad Vilbel und mit einem tollen Ausblick auf Frankfurt, liegt das 1.511 m² große Grundstück. Es bietet genügend Platz für Anbaufläche von Obst und Gemüse, Weidefläche für Ihre Nutztiere oder Aufstellort für Bienenkästen.

Die Früchte des eigenen Gartens genießen! Was gibt es Schöneres, wenn einem die Natur und gesunde Ernährung am Herzen liegen?

Neben dem Anbau von Feldfrüchten, Gemüse oder Obst ist es möglich Ihre Flurfläche gem. § 35 Bau GB zu nutzen. Diesbezüglich können sonstige Nutzungen der Fläche im Einzelfall zugelassen werden, wenn Ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und eine Erschließung gesichert ist. Momentan kann das Grundstück nicht als Bauland genutzt werden.

Im Allgemeinen dürfen Sie diese Flächen einzäunen und mit Wasser- und Stromversorgung erschließen lassen. Im angrenzenden Grundstück sind zudem bereits kleine Unterstände und ein Gewächshaus erstellt worden.
Eine Stromversorgung durch Solarpaneele wäre natürlich auch denkbar.

Das Grundstück ist durchaus als Kapitalanlage geeignet, da Wohnraum in Frankfurt knapp und die Bebauungsgrenzen sich verschieben werden. Das Grundstück wird aktuell als Weidefläche für Nutztiere bewirtschaftet. Ein Verkauf ist sofort möglich. Die Fläche ist nicht verpachtet.

WIE GEHTS WEITER:
Gerne vereinbaren wir einen Besichtigungstermin und senden Ihnen weitere Unterlagen zu. Hierfür benötigen wir von Ihnen eine vollständig (!) ausgefüllte Kontaktanfrage. Besten Dank vorab.

Das Grundstück ist nicht eingezäunt, Strom- und Wasseranschluss sind nicht vorhanden. Es besteht aus 2 Flurstücken:
Flur 28, Flurstück 175/3, Ackerland, Am Wartweg mit 95 m² und
Flur 28, Flurstück 176/8, Ackerland, Am Wartweg mit 1.416 m²

Am Ortsausgang von Bergen-Enkheim in direkter Nachbarschaft zur Wohnbebauung mit bester Anbindung nach Frankfurt und Bad Vilbel.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann füllen Sie einfach das nebenstehende Kontaktformular aus und schreiben Sie uns, wann Sie einen Besichtigungstermin wünschen. Sollten Sie zuvor noch Fragen haben, sind wir selbstverständlich für Sie erreichbar (Mo.-Fr. 10:00 bis 18:00 und Sa. von 10:00 bis 16:00).

Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit.

Beim Verkauf erheben wir eine Provision in Höhe von 6.783 € inkl. gesetzlicher MwSt. auf den Kaufpreis, die sodann vom Käufer an Schwind Immobilien zu zahlen ist. Schwind Immobilien und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.

Mit der Immobilienanfrage erklären sich Interessenten einverstanden, dass das Immobilienunternehmen Schwind Immobilien wegen Objektangeboten telefonisch, schriftlich oder per E-Mail Kontakt aufnimmt.

Sie haben Interesse an diesem Objekt?

Senden Sie uns gleich eine Anfrage, damit wir mit Ihnen einen Besichtigungstermin vereinbaren können.

Wir freuen uns sehr auf Ihre Nachricht.