Besichtigungen trotz Corona?

Besichtigungen trotz Corona?

Im Rahmen der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 besteht in Deutschland ein allgemeines Kontaktverbot. Doch wie wirken sich diese Einschränkungen auf den Kontakt zwischen den Transaktionspartnern im Immobiliengeschäft aus? Dürfen Besichtigungen weiterhin durchgeführt werden?



Zurzeit gilt bundesweit ein umfassendes Kontaktverbot. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Begleitperson oder Personen des eigenen Haushalts gestattet, des weiteren gilt ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern. Auch im privaten Raum sind Personengruppen nicht erwünscht und können ebenso, wie alle anderen Verstöße im öffentlichen Raum, mit einer Geldstrafe (Hessen: 200 €) geahndet werden. Zusätzlich gelten in einzelnen Bundesländern und Stadtkreisen abweichende Verordnungen und Ausgangssperren, weshalb wir Ihnen empfehlen, sich bei Ihrer zuständigen Landesbehörde genauer zu informieren.

Doch heißt das nun auch, dass Besichtigungen ab sofort nicht mehr stattfinden dürfen? Nein, nicht ganz. Lediglich auf Massenbesichtigungen ist komplett zu verzichten. 1:1 Besichtigungen dürfen grundsätzlich noch stattfinden, soweit diese notwendig sind. Bei Besichtigungen vor Ort mit direktem zwischenmenschlichem Kontakt gilt es jedoch zum Wohle der Beteiligten einige Punkte zu beachten.

Halten Sie den geltenden Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 Meter ein und beachten Sie die gegebenen Hygieneempfehlungen. Desinfizieren Sie vor und nach der Besichtigung alle Hand-/Türgriffe und alle anderen Kontaktflächen. Um diese zu minimieren, lassen Sie bestenfalls alle Türen im Innenraum permanent geöffnet. Gründliches Händewaschen kurz vor und nach der Besichtigung ist ebenso für alle Beteiligten als Pflicht anzunehmen, um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten.

Falls Sie jedoch auf eine Besichtigung mit direktem Menschenkontakt verzichten möchten, ist dies jedoch absolut kein Grund zu verzweifeln! Sie können problemlos jeden Verkaufsschritt auf digitalem Wege gehen. Vom ersten Kontakt, über die Besichtigung, bis hin zum Notar. Wem der ausschließliche Mailkontakt zu unpersönlich ist, kann das Kennenlernen, detaillierte Rückfragen oder Verhandlungsgespräche ebenso über Videoanrufe vornehmen. Virtuelle Besichtigungen können ebenso durchgeführt werden. So können Interessenten beispielsweise eine bereits aufgenommene Video- oder 360° Tour erhalten. Oder Sie nehmen an Liveaufnahmen während eines Videoanrufs über Skype, Whatsapp, Facetime oder ähnlichen Kommunikationskanälen direkt aus dem Verkaufsobjekt teil.

Notarbesuche sind auch weiterhin möglich. Die meisten Notare wickeln die Vertragsabschlüsse jedoch mittlerweile telefonischen ab, mit separater oder nachträglicher Unterschriftsleistung. Informieren Sie sich hierzu am Besten im Voraus bei ihrem Notar.

Die Digitalisierung eröffnet uns hier einige Möglichkeiten. Sie wird durch die vorherrschenden globalen physischen Einschränkungen in der nächsten Zeit voraussichtlich erhebliche Fortschritte erleben. Die Neuerungen der Digitalisierung eröffnen uns neue und zeitsparende Lösungswege, die uns auch nachhaltig für die Zukunft nach Covid-19 bleiben.

Auch wir bieten digitalisierte Besichtigungen an. So können Sie sämtliche Immobilien virtuell und bequem von zu Hause erleben.

Quelle: Immobilienscout24.de, Bussgeldkatalog.org