Corona - Vermieter und jetzt?
In Zeiten der Coronakrise haben viele Mieter keine gesicherten Arbeits- und Lohnverhältnisse mehr und können deshalb teilweise nicht mehr für die vertraglich festgelegte Miete aufkommen. Das seit dem 27.03.2020 in Kraft getretene „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ soll Mieter/-innen und Vermieter/-innen in dieser Lage gleichermaßen unterstützen.
Sofern Zahlungsausfälle im Zeitraum vom 01.04.2020-30.06.2020 auftreten, die auf die Folgen der Covid-19-Pandemie zurückzuführen sind, darf den Mieter/-innen aufgrund dessen nicht gekündigt werden. Hierfür ist von Seiten der Mieter/-innen ein Nachweis erforderlich, der diesen Umstand belegt. Je nach Größe der finanziellen Notlage der Mieter/-innen können dann für diesen Zeitraum Mieten ausgesetzt oder gemindert werden. Mit inbegriffen sind auch gewerbliche Mieter/-innen und solche in einem Pachtverhältnis.
Die ausgebliebenen Mietzahlungen müssen jedoch spätestens bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden! Dies kann, nach persönlicher Absprache und unter jeweiliger Berücksichtigung der finanziellen Notlage des einzelnen Mieters, auch in Ratenzahlungen geschehen.
Wie genau die Mietminderung ausfällt, ist abhängig vom Einzelfall. Kann beispielsweise in einer Wohngemeinschaft ein Hauptmieter im definierten Zeitraum für die Mietzahlungen anderer, in Verzug geratener, Mitmieter aufkommen, sollte die Mieterschutzlage kritisch beurteilt werden. Sollte dies allerdings nicht der Fall sein, greift auch hier das vorübergehende Schutzgesetz.
Sollten Sie als Vermieter durch fehlende Mieteinkünfte nun ihr Darlehen nicht mehr zahlen können, gibt es auch hier einen Kündigungsschutz innerhalb des Zeitraums vom 01.04.2020-30.06.2020. Außerdem haben Vermieter in dieser Zeit einen Anspruch auf steuerliche Entlastungen. Mehr Informationen dazu finden sie hier: https://www.haufe.de/steuern/f...
Durch die neue Gesetzeslage haben Mieter jetzt allerdings keinen allgemeinen Kündigungsschutz. Bei anderweitigen Vertragsverletzungen, die von dem Covid-19 Schutzgesetz ausgeschlossen sind, sowie Eigenbedarfskündigungen und aller übrigen Kündigungsrechte, dürfen Vermieter weiterhin Kündigungen aussprechen.
Generell wird an eine offene Kommunikation zwischen Mietern und Vermietern, mit dem Ziel auf einen harmonischen Umgang, appelliert. In diesen Zeiten bleibt niemand von den Auswirkungen des Virus' verschont, deshalb ist es jetzt besonders wichtig respektvoll und verständnisvoll aufeinander zuzugehen und sich gegenseitig durch Zusammenhalt den Rücken zu stärken!
Quellen: n-tv.de ; Immobilienscout24.de ; haufe.de