Sparen beim Immobilienkauf

Sparen beim Immobilienkauf

Letzte Chance auf Baukindergeld und steuerliche Förderung

Immobilienkäufer dürften noch 2020 von zwei neuen, allerdings noch nicht verabschiedeten Gesetzen profitieren. Die anhaltende Talfahrt der Zinsen könnte ihnen ein Extra-Geldgeschenk beim Hausbau oder -kauf bescheren.

Wie finanziere ich meinen Hausbau oder Immobilienkauf? Das ist die Kernfrage für alle, die sich ein eigenes Zuhause schaffen oder ihr Geld als Kapitalanlage in eine Immobilie investieren wollen. Im Bereich der Förderung und auch bei den Darlehenskonditionen sehen die Aussichten für 2020 gut aus.



Jetzt Baukindergeld sichern

Mit dem Baukindergeld fördert der Staat seit Januar 2018 Familien mit Kindern, die ein Eigenheim bauen oder kaufen wollen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Je Kind unter 18 Jahren gibt es einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Jahr über zehn Jahre. Da die Förderung Ende 2020 ausläuft, müssen Bauherren, die noch davon profitieren wollen, bis zum 31.12.2020 den Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Der Antrag auf Baukindergeld darf dann bis spätestens sechs Monate nach Einzug gestellt werden, spätestens aber am 31.12.2023.


Klimaschutzpaket: Sanierung soll steuerlich absetzbar werden

Wer eine Bestandsimmobilie kauft, muss oft erst noch in Wärmedämmung, neue Fenster oder eine neue Heizung investieren, damit der Altbau energetisch auf zeitgemäßem Stand ist. Im Rahmen ihres "Klimaschutzprogramms 2030" will die Bundesregierung Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung an selbst genutzten Immobilien mit einem Steuerbonus von 20 Prozent der Kosten fördern. Der Bonus soll über drei Jahre verteilt werden. Während die anderen Gesetzesvorhaben des Klimaschutzpakets vom Bundesrat gebilligt wurden, gab es gegen die geplanten Steuermaßnahmen zunächst Einwände seitens der Länder, die im Vermittlungsausschuss beraten wurden. In der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 18.12.2019 wurde dem Gesetzesvorhaben zugestimmt. Sogar die Kosten für einen Energieberater lassen sich künftig als Aufwendungen absetzen.